Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Töplitz e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitrags Klasse: – Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:
- 01 Erwachsene über 18 Jahre 30,00 Euro
- 02 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 15,00 Euro
- 03 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten 15,00 Euro
- 04 Rentner / Pensionäre 15,00 Euro
- 05 Ehrenmitglieder frei
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 4 Vereinskonto
Bankverbindung: Evangelische Bank
Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Töplitz
IBAN: DE35 5206 0410 0003 9050 80
BIC: GENODEF1EK1
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.