Beitragsordnung

Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Töplitz e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des laufenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitrags Klasse: – Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:

  • 01 Erwachsene über 18 Jahre                                           30,00 Euro
  • 02 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                             15,00 Euro
  • 03 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten                                                                       15,00 Euro
  • 04 Rentner / Pensionäre                                                   15,00 Euro
  • 05 Ehrenmitglieder                                                                      frei
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
  5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.
  6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  7. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§ 4 Vereinskonto

Bankverbindung: Evangelische Bank
Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Töplitz

IBAN: DE35 5206 0410 0003 9050 80
BIC: GENODEF1EK1

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.